02.02.2025
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Die Feuerwehren sind mit dem Gesetzesentwurf nicht zufrieden

Heimische Floriansjünger waren im Landtag – Konrad Baur signalisiert Unterstützung

Landkreis Traunstein, München. Die Novellierung des Bayerischen Feuerwehrgesetztes und die damit verbundene Anpassung der Altersgrenze für ehrenamtliche Feuerwehrleute ist bereits seit einigen Monaten in den Medien präsent. Nun liegt ein erster Entwurf des Gesetzes auf dem Tisch, mit denen die Brandschützer nicht zufrieden sind. 75 Führungskräfte der Feuerwehren im Landkreis Traunstein reisten nun nach München, um mit dem Stimmkreisabgeordneten Konrad Baur über zahlreiche Probleme zu diskutieren.


„Das neue Feuerwehrgesetz muss zum Ziel haben, dass das Ehrenamt nachhaltig gestärkt wird“, betont Kreisbrandrat Christof Grundner und bringt sei Bedauern zum Ausdruck, „dass man davon mit dem derzeitigen Entwurf meilenweit davon entfernt ist“. Aus diesem Grund nutzten die Mitglieder der heimischen Feuerwehren das Angebot von Konrad Baur, um mit ihm über die Forderungen der Feuerwehren zu sprechen und übergaben ihm ein Positionspapier mit zentralen Forderungen.


Der Landtagsabgeordnete Konrad Baur nahm sich mehr als eine Stunde Zeit, um mit den Feuerwehrleuten über deren „Sicht der Dinge“ zu sprechen und betonte „die vorgebrachten Einwände seien allesamt nachvollziehbar und schlüssig“. Im Gespräch wurde deutlich, dass die reine Anhebung der Altersgrenze nicht zur flächendeckenden Sicherung des Hilfsnetzwerkes führen wird, sondern eine Reihe an gesetzlichen Weichenstellungen erforderlich sind.


Im Plenarsaal des Landtags diskutiert
Die Wichtigkeit des Gesetzes wurde in der Tatsache deutlich, dass man sich im Plenarsaal des Maximilianeums zusammenfand, wo sonst die Landtagsabgeordneten ihre Debatten führen und Beschlüsse fassen. „Beschließen durften wir leider noch nichts“, schmunzelt der Kreisbrandrat, dennoch zeigen sich die heimischen Floriansjünger sehr zuversichtlich, dass sie mit ihren Anliegen gehört wurden, die nun in die weitere Entwicklung der Novelle einfließen.


Beim Thema Altersgrenze sprechen sich die Feuerwehren klar für eine Anpassung an das gesetzliche Rentenalter aus. „Es werden immer Ungerechtigkeiten auftreten, wenn Kommandanten einzelne Personen auf Antrag verlängern und andere aus dem Ehrenamt ausscheiden müssen“, so der Tenor. Die Feuerwehren möchten einfach eine klare Regelung wann „Schluss ist“ und nicht mit zahlreichen Ausnahmen konfrontiert werden.


Feuerwehren wollen Sammelbeschaffungen für Fahrzeuge
Darüber hinaus wird beim derzeitigen Vorschlag die Bürokratie ausgeweitet und nicht reduziert, was ebenfalls eine zentrale Forderung aus den Reihen der Feuerwehr ist. Hinsichtlich der Bürokratie machen sich die Feuerwehren für eine stärkere Unterstützung durch die Verwaltung stark und fordern diesbezüglich eine klare rechtliche Verankerung im neuen Feuerwehrgesetz. 


Die Kosten bei der Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen sind in den vergangenen Jahren förmlich explodiert. Für Löschfahrzeuge zahlt man heutzutage bis zu 750.000 Euro, was insbesondere die Kommunen als Sachaufwandträger zusehends vor finanzielle Probleme stellt. Trotz der Normung werden die Fahrzeuge in aller Regel als Einzelstücke angefertigt, was ein Grund für die hohen Preise darstellt. Daher sprechen sich die Feuerwehren klar für bayernweite Sammelbeschaffungen von Fahrzeugen, Ausrüstung und Kleidung aus. Damit reduziert sich auch vor Ort der enorme Planungs- und Ausschreibungsaufwand bei Beschaffungen und schont damit den „Geldsäckel“ der öffentlichen Hand.


Keine Streichung der Erfahrungszeit für Kommandanten
Zur Sprache kam auch die sogenannte „Erfahrungszeit für Kommandanten“. Die derzeitige Regelung sieht neben der Volljährigkeit vor, dass man erst gewählt werden kann, wenn man vier Jahre Feuerwehrdienst geleistet hat. Diese Regelung soll nun dahingehend abgeschafft werden, dass das passive Wahlrecht auf die Volljährigkeit reduziert wird. Dies lehnen die Feuerwehren auf Grund der hohen Verantwortung in diesem Amt ab.


Darüber hinaus machen sich die Feuerwehren dafür stark, dass das Ausbildungswesen der Floriansjünger auch als Aufgabe der Landkreise gesetzlich verankert wird. Trotz des Ausbaus der Feuerwehrschulen kann der Ausbildungsbedarf an den drei Bayerischen Schulstandorten bei weitem nicht gedeckt werden. „Daher müssen wir hier auf Kreisebene verstärkt tätig werden und brauchen dazu auch eine klare gesetzliche Rückendeckung“, betont Christof Grundner. Hierzu wäre der Vorschlag der Feuerwehren, dass sich der Freistaat Bayern insbesondere bei den Ausbildungskosten vor Ort neben den Kommunen und den Landkreisen beteiligt.


Hilfsfrist soll klar im Gesetz verankert werden
Gleiches gilt für den Bereich der Brandschutzerziehung und Aufklärung. Diese Aufgaben sollen expliziert in das neue Gesetz einfließen. Thematisiert wurde auch der „Themenbereich“ Sicherheitswachen, die landauf, landab von den Ehrenamtlichen durchgeführt werden. „Hier brauchen die Feuerwehren ein stärkeres Mitspracherecht in der Planung und Durchführung“, so die Forderung.


Darüber hinaus fordern die Feuerwehren eine klar festgelegte Hilfsfrist bei Einsätzen. Damit wollen sie eine flächendeckende Notfallhilfe sicherstellen und verhindern, dass Feuerwehrstandorte „wegrationalisiert“ werden. „Wir brauchen einfach jede und jeden ehrenamtlichen Helfer und können Bestrebungen zum Auflösen von Feuerwehren in keinem Fall mittragen“, betont Christof Grundner.


Für den Erhalt der Feuerwehrvereine
Derzeit zeigen sich im Freistaat insbesondere die Feuerwehrvereine für die „Rekrutierung“ der aktiven Mitglieder verankert. Der Gesetzesentwurf sieht nun vor, dass diese Aufgabe an die Kommunen übertragen werden soll. Dies ist aus Sicht der Feuerwehren dahingehend nicht sinnvoll, weil sich ja gerade auf dem Land die Feuerwehrvereine stark in das gesellschaftliche Leben einbringen und mit dieser guten Vernetzung sehr gut Menschen ansprechen können. „Wir müssen die Vereine stärken und nicht schwächen“, so der eindeutige Tenor.


Die Einrichtung von sogenannten Brandschutzdienststellen auf Landkreisebene ist eine weitere Forderung der Feuerwehren. Derzeit sind diese nicht flächendeckend vorhanden. Sie zeigen sich insbesondere im vorbeugenden und baulichen Brandschutz verantwortlich und sorgen dafür, dass auf dieser Ebene einheitliche und nachvollziehbare Regelungen getroffen werden und den Feuerwehren damit „das Leben erleichtern“.


Besucher erhielten auch einen Blick hinter die Kulissen
Zum Abschluss der Diskussionsrunde bedankte sich Konrad Baur bei den Floriansjüngern aus dem Landkreis Traunstein und würdigte ihr Engagement hinsichtlich der Entwicklung des Feuerwesens. „Dies dient ja dazu, dass wir im Freistaat weiter sicher leben können und Allen schnell und professionell im Notfall geholfen wird“, so der Landtagsabgeordnete. Gleichzeitig signalisierte er, dass er die Anliegen der Feuerwehren in die weiteren Debatten zur Novelle mitnehmen wird und sich für die Belange der Feuerwehren stark macht.


Der Tag im Maximilianeum wurde von einem kleinen Rahmenprogramm begleitet. Neben einem Film über die Arbeit im Parlament konnten die Gäste bei einer Führung einen Blick hinter die Kulissen des Hauses werfen. Konrad Baur informierte zudem über seine Aufgaben und Tätigkeiten als Abgeordneter. Im Anschluss an ein gemeinsames Mittagessen in der „Landtagskantine“ stiegen die 75 Vertreter der heimischen Feuerwehren wieder in den Bus, um zurück in die Heimat zu fahren. Hob

Text
Hubert Hobmaier
Kreisfeuerwehrverband Traunstein

Bilder
Cornelia Kübler
Sämtliche Bildrechte zur weiteren Nutzung wurden übertragen